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Wegen des Brexits fallen Steuerbegünstigungen weg

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FOTO: PIXABAY

Durch den Brexit können sich erhebliche erbschaftsteuerliche Nachteile für Deutsche ergeben. Der Grund: Das deutsche Erbschaftsteuerrecht ist immer dann anwendbar, wenn zum Todeszeitpunkt entweder der Erblasser oder der Erbe in Deutschland ansässig war. Dann greift die sogenannte unbeschränkte Steuerpflicht, dies bedeutet, dass auch Vermögen in Großbritannien der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt, zum Beispiel ein Mietshaus oder eine Betriebsstätte.

   

Das deutsche Erbschaftsteuerrecht mindert die oft erhebliche Steuerbelastung dadurch, dass Befreiungen gewährt werden. Beispielsweise gibt es bei vermietetem Wohnraum einen Wertabschlag von zehn Prozent. Selbstgenutzte Immobilien bleiben unter bestimmten Voraussetzungen sogar komplett steuerfrei, wenn der Ehegatte oder Kinder erben. Ganz besondere Bedeutung haben die Erbschaftsteuerbefreiungen für betriebliches Vermögen, dieses bleibt (unter allerdings sehr komplizierten Voraussetzungen) zu 85 oder gar zu 100 Prozent steuerbefreit.

All diese Steuerbegünstigungen setzen allerdings voraus, dass sich die Immobilie oder das Betriebsvermögen entweder in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes befinden. Durch den Brexit ist Großbritannien sowohl aus der Europäischen Union als auch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum ausgeschieden, so dass diese Steuerbegünstigungen nicht mehr gewährt werden. Deutsches Forum für Erbrecht