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Die WEG - Das unbekannte Wesen

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Alle Wohnungseigentümer bilden die WEG. Wo viele Meinungen aufeinander treffen, ist anwaltlicher Rat hilfreich. FOTO: JS-PHOTO-STOCK A DOBE.COM/ PIXEL-SHOT-STOCK.ADOBE.COM

Wissenswertes zur Wohnungseigentümergemeinschaft: Wo viele Meinungen aufeinander treffen, ist anwaltlicher Rat hilfreich.

WEG ist die Abkürzung von Wohnungseigentümergemeinschaft. Wohnungseigen-tum erlangt man im Regelfall, wenn man das Eigentum an einer Wohnung käuflich erwirbt. Dabei muss dieser Vertrag vor einem Notar geschlossen werden. Man kann das Eigentum aber auch erben.

Aber was erwirbt man eigentlich? Ein Haus besteht aus Wänden, Türen, Fenstern, … Aber nicht alles, was man in der erworbenen Wohnung sieht, gehört sodann einem alleine. Vielmehr wird unterschieden zwischen Gemeinschafts-, Teil- und Sondereigentum. Dies wird in der sogenannten Teilungserklärung geregelt. Unter das Sondereigentum fallen beispielsweise Bodenbelag, Tapete oder Einbauküche. Unter das Gemeinschaftseigentum fallen beispielsweise: Fenster, Wohnungstüren, Dach, Außenwände, Rohre und Kabel, die das Haus versorgen, aber auch die Gemeinschaftsflächen.

"An dem Gemeinschaftseigentum erwirbt man mit Kauf einer Eigentumswohnung einen Miteigentumsanteil. Dieser Anteil stellt dar, zu welchem Bruchteil man Eigentümerrechte hat, aber auch, inwieweit man für die Wohnungseigentümergemeinschaft einzustehen hat."

An dem Gemeinschaftseigentum erwirbt man mit Kauf einer Eigentumswohnung einen Miteigentumsanteil. Dieser Anteil stellt dar, zu welchem Bruchteil man Eigentümerrechte hat, aber auch, inwieweit man für die Wohnungseigentümergemeinschaft einzustehen hat – einerseits mit dem Hausgeld, auch Wohngeld genannt, andererseits allerdings zusätzlich im Hinblick auf eine etwaige Haftung. Mit dem Eigentumserwerb gehen also eine Vielzahl von Rechten und Pflichten einher. Das Hausgeld wird dabei gezahlt, um die Kosten der WEG zu decken und Rücklagen zu bilden. Die WEG sollte einen jährlichen Wirtschaftsplan im Wege der Beschlussfassung beschließen, um einen Überblick zu erhalten, welche Kosten an welcher Stelle anfallen. Die Abrechnung des Wirtschaftsjahres erfolgt sodann aus der Jahresabrechnung. Im Ergebnis dieser Abrechnung kommt es zu einer positiven oder negativen Abrechnungsspitze, die nichts anderes bedeutet, als dass der Wohnungseigentümer ein Guthaben hat oder eine Nachzahlung leisten muss. Viele unterschätzen die Höhe des Wohngelds, das auch zumeist die Verwalterkosten umfasst.

Die restlichen Eigentumsanteile gehören den übrigen Wohnungseigentümern. Alle Wohnungseigentümer zusammen bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft. Mit dieser Gemeinschaft muss man sich als Eigentümer auseinandersetzen, sobald das Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Diese Auseinandersetzung erfolgt zumeist auf der sogenannten Eigentümerversammlung.

Rechtsanwältin mit dem Fachgebiet Miet- und Wohnungs eigentumsrecht in der Kanzlei Menge Noack Rechtsanwälte Göttingen und Justiziarin bei H+G Göttingen
Rechtsanwältin mit dem Fachgebiet Miet- und Wohnungs eigentumsrecht in der Kanzlei Menge Noack Rechtsanwälte Göttingen und Justiziarin bei H+G Göttingen

Es ist kein Geheimnis, dass die Mitglieder einer WEG manchmal nicht mehr in einem wohlwollenden Verhältnis zueinanderstehen und auf den WEG-Versammlungen häufig durch Rechtsanwälte vertreten werden. Jeder Wohnungseigentümer hat eine Meinung; und diese in Einklang mit der Gemeinschaft zu bringen ist nicht immer einfach. Daher ist die Beschlussfindung häufig kompliziert. Gerichtliche Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz vor den Amtsgerichten sind keine Seltenheit.

Da das Wohnungseigentumsgesetz viele Fallstricke hat, ist in den meisten Fällen sachkundiger anwaltlicher Rat hilfreich. CHARLOTTE GRÄF