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Fachanwalt für Insolvenzrecht Harm Adam: Insolvenzen - der Lagebericht

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Menge Noack Rechtsanwälte in Göttingen: Informationen bei Schuldnerberatern und (Fach-)Anwälten

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Die schlechte Wirtschaftslage hinterlässt Spuren bei der Zahl der Unternehmensinsolvenzen. So ist die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts im September 2023 um 19,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Endgültige Zahlen liegen für den Juli 2023 vor. Für diesen wurden 1.586 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet, was einer deutlicheren Steigerung im Vorjahresvergleich von 37,4 Prozent entspricht. Zur Panik ist dennoch kein Anlass. Denn im Verlauf der Corona-Pandemie hatte die Zahl der Regelinsolvenzen ein historisches Tief erreicht. Aktuell bleibt für den Wirtschaftsstandort Südniedersachsen zu hoffen, dass die Insolvenzen der Signa-Holding und ihrer Tochtergesellschaften im „Benko-Imperium“ nach der scheinbaren Rettung in 2022 nicht zur dauerhaften Schließung des Galeria-Kaufhauses und von Sport-Scheck in Göttingen führen.

8,5 Prozent aller erwachsenen und Bürger sind Bürgerinnen überschuldet

Trotz Energiekrise und erheblichen Preissteigerungen bei Grundbedürfnissen wie Wohnraum und Lebensmitteln ist die Zahl der überschuldeten Privatpersonen auf den niedrigsten Wert seit Beginn der Auswertungen im Jahr 2004 gesunken. Per 1. Oktober 2023 sind etwa 5,65 Millionen Bürgerinnen und Bürger über 18 Jahre überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf. 

Was muss den Millionen zahlungsunfähigen Menschen geraten werden, die ihre laufenden Einnahmen und Ausgaben wieder im Griff haben könnten, aber nicht imstande sind, ihre Verbindlichkeiten geordnet zurückzuführen? 

Kurz: Vor einem Insolvenzverfahren – gleich ob als Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz wie für selbständige natürliche Personen – sollten redliche Schuldner nicht zurückschrecken. Denn zu deren wesentlichen Pflichten zählen lediglich, das eigene Vermögen zur möglichen Verwertung offenzulegen, pfändbare laufenden Einkünfte abzutreten und der Insolvenzmasse realisieren zu helfen sowie Vermögenszuwächse aus Glücksspiel und Erbschaften (letzteres je nach Verfahrensstadium ganz oder zur Hälfte) an die Masse abzugeben.

Restschuldbefreiung für natürliche Personen bereits nach drei Jahren

Zwei jüngere Entwicklungen sind bis heute zu wenig bekannt: Zum einen ist seit Oktober 2020 über die Restschuldbefreiung bereits drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entscheiden und zum anderen hat die SCHUFA seit März 2023 ihre Speicherfrist für Einträge zur Restschuldbefreiung parallel zu den öffentlichen Registern (www.insolvenzbekanntmachungen.de) auf sechs Monate verkürzt. Das sind überschaubare Zeiträume, die die Scheu vor einer heutzutage gar nicht mehr gegebenen sozialen Stigmatisierung aufgrund Insolvenz nehmen sollten. Bei dieser Entscheidung, die zuletzt (wieder mit steigender Tendenz) von rund 100.000 anderen Menschen genauso getroffen wird, spielt eine mögliche Ratenzahlung wegen der Verfahrenskosten mit einer Laufzeit von höchstens 48 Monaten seit Erteilung der Restschuldbefreiung, zu Recht eine untergeordnete Rolle. 

Diese Fachinformation kann nur den Anstoß zu weiteren Erkundigungen bei amtlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen, die den bei Verbraucherinsolvenzen verpflichtenden außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch kostenfrei anbieten, Insolvenzberatern oder (Fach-)Anwälten geben. HARM ADAM, Partner in der Göttinger Sozietät Menge Noack Rechtsanwälte und Fachanwalt für Insolvenzrecht