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"Quick Freeze" statt allgemeiner Datenspeicherung

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Datenschutz: EuGH-Entscheidung stoppt deutsche Regelung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im September entschieden, dass die deutschen Regelungen über eine allgemeine und unterschiedslose Verkehrsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Zugleich hat der EuGH erneut aufgezeigt, in welchem Umfang eine Speicherung von Daten künftig zulässig ist.

Barbara Havliza (CDU) äußerte sich als scheidende niedersächsische Justizministerin zu der Entscheidung wie folgt: ,,Das Urteil kommt nicht überraschend, die Rechtsprechung des EuGH ist lange bekannt. Umso ärgerlicher ist es, dass die Bundesregierung wertvolle Zeit hat verstreichen lassen. Der EuGH hat inzwischen mehrfach aufgezeigt, welche Ausnahmen möglich sind. Die alten Debatten über eine anlasslose Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten sind lange überholt. Wir müssen uns jetzt endlich auf das konzentrieren, was rechtlich möglich ist. Und das ist vor allem die Speicherung von IP-Adressen. Bei der Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie ist die Zuordnung von IP-Adressen zu konkreten Anschlussinhabern oft der einzige Ansatz unserer Ermittler. Es ist ein Unding, dass unsere Strafverfolger eingehende Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr vorhanden sind. Das vom Bundesjustizminister ins Spiel gebrachte Einfrieren von Telekommunikationsdaten direkt nach der Tat - ,Quick Freeze' - ist kein gleichwertiger Ersatz für unsere Strafverfolger. Denn wo wird, nichts gespeichert gibt es auch nichts einzufrieren. Diese Methode erlaubt lediglich die Sicherung von Daten, nachdem eine Straftat bekannt geworden ist. Die Verbindungsdaten sind dann aber häufig längst gelöscht und können gar nicht mehr eingefroren werden. Eine Zuordnung von IP-Adressen zu konkreten Personen ist dann nicht mehr möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat schon vor zwölf Jahren festgestellt, dass ,Quick Freeze' keine effektive Aufklärungsmöglichkeit bietet." MJN/star

Was ist Quick Freeze?

Bei der Aufklärung von Straftaten können sogenannte Verkehrsdaten in bestimmten Fällen hilfreich sein. Das setzt aber voraus, dass die Daten bei den Anbietern noch vorhanden sind. Deswegen ist es wichtig, dass die Ermittlungsbehörden schnell reagieren können. Bei Quick Freeze können die Ermittlungsbehörden relevante Telekommunikationsdaten („Verkehrsdaten") umgehend bei den Providern einfrieren lassen, wenn der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht. Die damit zusammenhängenden Daten dürfen also dann vorerst nicht mehr gelöscht werden und auch neu anfallende Daten müssen gesichert werden. Wenn sich im Verlauf der weiteren Ermittlungen zeigt, dass die Daten tatsächlich für das Verfahren relevant sind, dürfen die Ermittler in einem zweiten Schritt auf die relevanten Daten zugreifen. Sowohl das Einfrieren als auch die spätere Übermittlung an die Behörden benötigen eine gerichtliche Anordnung. Quelle: BMJ