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Höchste Prämienstufe muss erreicht sein

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Neues zur Kündigung von Sparverträgen

Kreditinstitute dürfen Prämiensparverträge nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen, da mit Blick auf das Bonusversprechen bis zu diesem Zeitpunkt ein Kündigungsausschluss gilt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits am 14. Mai 2019 entschieden.

Begründet hatte dies der BGH damit, dass es sich bei dem hierbei verwendeten Vertragsformular um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt. Diese seien so auszulegen, wie sie von dem verständigen und redlichen Vertragspartner unter Abwägung der beteiligten Interessen auszulegen seien. Die beklagte Bank habe durch die vereinbarte Prämienstaffel einen besonderen Bonusanreiz gesetzt. Dieser ziehe einen zeitlichen Ausschluss des Kündigungsrechtes nach sich, da die Bank sonst jederzeit den Anspruch auf die Sparprämie entziehen könne. Nach diesem Zeitpunkt gebiete die interessengerechte Auslegung unter Berücksichtigung der im Sparverkehr geltenden Frist die Möglichkeit zur Kündigung der Sparverträge. Schließlich sei der Bank der sachliche Kündigungsgrund des veränderten Zinsumfeldes zuzugestehen. Dieses erschwere der Bank die Möglichkeit, die Erträge zu erwirtschaften, die sie benötige, um die zugesagten Prämien aufzubringen.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kanzlei Kleinjohann Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare FOTO: PRIVAT
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Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat mit der Entscheidung vom 29. März 2022 diese Kündigungsmöglichkeit der Bank weiter begrenzt. In diesem Fall enthielt der Sparvertrag eine Prämienstaffel, die weitere Sparjahre und entsprechende Prämien für den Zeitraum nach der höchsten Prämienstufe zusagte. Der Anlass für diese Entscheidung war insbesondere eine besondere Gestaltung der Prämienstaffel, die für den Kunden einen besonderen Sparanreiz gebildet hatte. Nach Auffassung des OLG Nürnberg hatte die Bank damit für den Kunden zum Ausdruck gebracht, dass sie auch die Jahre nach der höchsten Sparprämie gleichbehandeln wollte; eine Unterscheidung für den Kunden war hierdurch nicht erkennbar. Die Konsequenz war, dass auch für die weitere Zeit der Prämienzusage die Kündigung ausgeschlossen war.

Hierzu bleibt die weitere Entwicklung der Rechtsprechung zu besonderen Fallkonstellationen der Sparverträge abzuwarten. Zudem bedingt voraussichtlich die aktuelle Zinsentwicklung weitere Erschwernisse für die Bank zur Kündigung von Sparverträgen.

Im Einzelfall bleibt es bei der Empfehlung für den Verbraucher, die erfolgte Kündigung durch einen hierfür spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. RECHTSANWALT DR. JÖRG RÖSING

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Nächster Erscheinungstermin: Dienstag, 6. Dezember 2022. Anzeigenschluss ist: Freitag, 2. Dezember 2022