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Klein- und Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag

Kleinreparaturen müssen bis zu einem gewissen Betrag vom Mieter gezahlt werden, das ist bekannt. Unstimmigkeiten gibt es hingegen immer wieder hinsichtlich der Einordnung bestimmter Schäden als Kleinreparatur, sowie über die Höhe der jeweiligen Kosten.