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Service: Recht
Das Testament - Gestaltungsmittel für den Erbfall

Jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann ein Testament errichten. Die Wirksamkeit ist nicht davon abhängig, ob die Regelungen für andere nachvollziehbar sind, vernünftig erscheinen oder Kopfschütteln auslösen, sondern nur davon, ob die betreffende Person testierfähig war oder nicht. Nach dem Gesetz ist nur derjenige nicht...