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Unfall? Ein Sachverständiger – Ihr gutes Recht!

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Stefan Künemund empfiehlt, sich im Schadensfall immer an einen Sachverständigen zu wenden: „Ich nehme mir Zeit für jede Frage und erkläre meinen Kunden ihre Möglichkeiten ganz genau, denn für viele meiner Kunden ist das der erste Unfall in ihrem Leben.“ FOTO: R

In wenigen Wochen stehen der Frühling und die damit verbundene wärmere Jahreszeit in den Startlöchern. Aktuell werden wir jedoch noch oft von morgendlicher Glätte und sogenanntem Schmuddelwetter geplagt. Doch egal zu welcher Jahreszeit und bei welchem Wetter, man kann als Fahrzeugführer jederzeit unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickeltwerden.

Stefan Künemund erstellt Unfallgutachten – und auch Wertgutachten für historische Fahrzeuge

„Rufen Sie mich in einem solchen Fall als erstes an, ich helfe Ihnen dann weiter“, rät Stefan Künemund, Sachverständiger im Sachverständigenbüro für Fahrzeugtechnik mit Standorten in Gieboldehausen und Renshausen.

Tipp: Immer einen Fachanwalt aufsuchen

Künemund warnt vor pauschalen „Unfallkomplettabwicklungen“, wie sie mittlerweile von vielen Werkstätten angeboten werden. Oft wird in diesen Fällen kein Sachverständiger hinzugezogen, sondern mit Kostenvoranschlägen gearbeitet. Bei diesem Weg können wichtige Bestandteile, wie sie in einem Unfallgutachten enthalten sind – beispielsweise eine Wertminderung –, nicht ermittelt und damit auch nicht an den Geschädigten ausgezahlt werden.

„Die Kosten für einen Sachverständigen und einen Fachanwalt müssen bei einem unverschuldeten Unfall durch die gegnerische Versicherung übernommen werden“, betont Künemund. Der Kfz-Techniker- und Servicetechnikermeister empfiehlt seinen Kunden, immer einen Fachanwalt aufzusuchen.

Geschädigte sollten ihre Rechte kennen

Künemund arbeitet mit vielen Anwälten in der Nähe zusammen – eine langjährige, kompetente und zuverlässige Zusammenarbeit besteht unter anderem mit der Kanzlei Thiele Rechtsanwälte in Gieboldehausen. Denn dass die Geschädigten ihre Rechte kennen, ist laut Künemund sehr wichtig. Oftmals versucht der gegnerische Haftpflichtversicherer am Telefon Vereinbarungen mit dem Geschädigten zu treffen, um sich seiner Eintrittspflicht zu entledigen. Diese werden meist so geschickt verkauft, dass der Unfallbeteiligte den wahren Umfang der Vereinbarung nicht oder zumindest nicht sofort erkennt.

Um Verzögerungen und Zusatzkosten im Schadenfall aus dem Weg zu gehen, kann man sich jederzeit bei Stefan Künemund melden. „Ich nehme mir Zeit für jede Frage und erkläre meinen Kunden ihre Möglichkeiten ganz genau, denn für viele meiner Kunden ist das der erste Unfall in ihrem Leben.“

Neben Gutachten für Unfallschäden erstellt Künemund – der selbst im Besitz einiger Old- und Youngtimer ist – auch Wertgutachten für historische Fahrzeuge. Er ist Bewertungspartner des Bochumer Unternehmens „classicanalytics“, welches von den Oldtimerversicherungen anerkannt ist. r

Kontakt:
Sachverständigenbüro für Fahrzeugtechnik
Stefan Künemund
Marktstraße 8
37434 Gieboldehausen
und
An der Trift 4
37434 Renshausen
Telefon: 05507 / 919 82 60
Mobil: 0151 / 12 45 83 23
https://sv-büro-künemund.de