„Podologe“ ist ein staatlich geschützter Heilberuf. Die Bezeichnung „Podologe“ oder „Medizinischer Fußpfleger“ darf man nur führen, wenn man eine mehrjährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Ziel der podologischen Behandlung ist die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der normalen Funktion des Fußes. Podologen betreiben keine kosmetische Fußpflege, sondern eine medizinische Behandlung des Fußes. Podologie ist also eine präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigung bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Dazu arbeiten Podologen eng mit Ärzten, Physiotherapeuten und Orthopädieschuhmachern zusammen.
Podologen sind befähigt, Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu be - handeln. Bei einer ärztlich verordneten Behandlung übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für den Gang zum Podologen. Selbstverständlich können aber auch andere Menschen mit Fußproblemen eine podologische Behandlung in Anspruch nehmen.
Die Bezeichnung „Fußpfleger“ ist gegenüber dem Begriff „Podologe“ nicht geschützt und darf von Personen ohne staatliche Berufsprüfung geführt werden. (Kosmetische) Fußpflege umfasst Pflege- und dekorative Maßnahmen am gesunden Fuß.