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Fußpflege beim Podologen auf Rezept

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FOTO: PIXABAY

Obwohl es bereits seit Juli 2020 gilt, wissen viele nicht: Auch Patienten ohne Diabetes haben einen Anspruch auf Fußpflege beim Podologen – wenn ihre Füße genauso gefährdet sind wie bei Patienten mit einem diabetischen Fußsyndrom.

Nicht nur Diabetiker haben Anspruch

Wenn sie mit diesem Fußsyndrom vergleichbare Schädigungen der Haut und der Zehennägel haben und aufgrund von krankhaften Gefühlsstörungen kaum Schmerzen empfinden, können auch Nicht-Diabetiker vom Arzt eine Verordnung für eine podologische Therapie bekommen. In diesen Fällen besteht nämlich die Gefahr, dass es zu Entzündungen und Wundheilungsstörungen kommt. Der Arzt muss prüfen, wie gefährdet die Patienten sind.

Bei einer podologischen Therapie entfernt der Podologe fachgerecht die krankhaften Hornhautverdickungen und behandelt krankhaft verdickte oder eingewachsene Zehennägel.

Viele Patienten mit schweren sensiblen oder sensomotorischen Neuropathien, aber auch Patienten mit neuropathischen Schädigungen, mussten jahrelang Widerspruchs- und Klageverfahren führen, damit ihre Krankenkasse die Kosten für die Podologie übernimmt.

Hintergrund:
Podologie nennt man die nichtärztliche Fuß-Heilkunde. Podologen gelten als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf. star