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Einkaufen im Lockdown: So funktioniert‘s

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Telefonisch oder online bestellen und dann am Laden abholen – das ist in diesem Lockdown erlaubt. Foto: Krakenimages.com - stock.adobe.com

Seit Mitte Dezember ist Lockdown, der bis Ende Januar verlängert wurde. So sollen Kontakte zwischen Menschen verringert werden, um die Corona-Infektionen zu senken. Trotzdem ist Einkaufen weiter möglich, zum Teil mehr als beim ersten Lockdown im Frühjahr. Denn erlaubt ist diesmal „Click & Collect“ – also das Bestellen vorab online oder am Telefon mit kontaktloser Abholung am Geschäft.

Zunächst einmal gilt: Alle Geschäfte des Einzelhandels, in denen keine Güter und Dienstleitungen des täglichen Bedarfs angeboten werden, sind geschlossen. Geöffnet haben weiterhin Geschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und der Großhandel.

Geöffnet sind außerdem Verkaufsstellen mit gemischtem Sortiment – wenn der Schwerpunkt des Sortiments zum Beispiel Lebensmittel oder andere Güter des täglichen Bedarfs sind.

Geöffnet bleiben auch alle Betriebe des Orthopädieschuhmacher-Handwerks und des Handwerks der Orthopädietechnik sowie die Praxen von Heilpraktikern. Medizinisch notwendige Dienstleistungen sind weiter erlaubt, dazu gehören unter anderem Physiotherapie, Ergotherapie und auch medizinisch notwendige Fußpflege.

Click & Collect: So geht‘s

Alle anderen Geschäfte müssen ihre Türen geschlossen halten, bieten aber in vielen Fällen den diesmal erlaubten „Click & Collect“- Service an. Also: Einfach mal das Geschäft, in dem Sie einkaufen möchten, online besuchen oder anrufen und Bestellung aufgeben! Die Übergabe der bestellten Ware muss kontaktlos sein und außerhalb der Geschäftsräume stattfinden. Natürlich müssen Abstandsund Hygieneregeln eingehalten werden.

Die Gastronomie darf weiter einen Außer-Haus-Verkauf anbieten und bei der Abholung auch alkoholfreie Getränke abgeben. Es ist allerdings verboten, Speisen, die abgeholt werden, in der Öffentlichkeit innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu den abgebenden Betrieben zu verzehren. Damit soll verhindert werden, dass es zu Menschenansammlungen kommt. star