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Trauer-Ratgeber

Der Friedhof: Ein Ort, an dem unsere Trauer Halt findet

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FOTO: ISTOCKPHOTO

Was ist im Erbfall zu tun?

Wer die Berichterstattung über Bestattungen verfolgt, gewinnt den Eindruck, die Beisetzung auf dem Friedhof sei nur noch ein Randthema. Vielfältige neue Formen der Bestattung in Wäldern und andere extravagant anmutende neue Bestattungspraktiken werden präsentiert.

Friedhöfe spenden Menschen ungebrochen Trost

Was ist im Erbfall zu tun?

Rechtsanwalt Jan Thomas Ockershausen ist seit über 10 Jahren Fachanwalt für Erbrecht


Pflegefreie Grabanlagen liegen im Trend


Tendenziell wünschen sich die Deutschen vor allem individuellere und pflegefreie Grabanlagen. Durch weit entfernt lebende Familien ist die traditionelle Grabpflege kaum zu realisieren. Vor allem ältere Menschen sprechen immer wieder den bangen Satz aus, sie wollten ihren Angehörigen nicht zur Last fallen. Leider wird dabei verkannt, dass sich ihre Angehörigen oft einen konkreten Trauerort wünschen, gerade wenn sie weit weg leben. Bestatter vermitteln Grabpflegevereinbarungen, die wesentlich günstiger sind als oft angenommen. Bestatter beraten Vorsorgende ausführlich und kostenfrei.

Mit Kreativität und Fantasie gestalten

Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur hat sich die Förderung und Weiterentwicklung der Bestattungskultur zur Aufgabe gemacht. Es weist darauf hin, dass unsere Friedhöfe mehr Kreativität und Fantasie brauchen. Zwar gibt es vorbildliche Friedhofsanlagen, oft jedoch aber genau das Gegenteil, wo lediglich rückläufige Belegungszahlen verwaltet werden und sich die Gebührenspirale immer weiter dreht. Oliver Wirthmann vom Kuratorium Deutsche Bestattungskultur betont, dass Menschen heute neue Formen der Trauerbewältigung praktizieren wollen: „Unsere Friedhöfe müssen individueller und bunter werden!“, so seine Überzeugung. Andreas Niehaus, Bestattermeister aus Bielefeld, ist der Friedhof ebenfalls ein Herzensanliegen und er stellt fest: „Wenn ich als Bestatter Menschen gut berate, welche vielfältigen Möglichkeiten auf unseren Friedhöfen möglich sind, wird die Bestattung im Wald hinfällig.“


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Bestatter vermitteln Grabpflegevereinbarungen, die wesentlich günstiger sind als oft angenommen. FOTO: AKZ

Positive Spiegelbilder unserer Gesellschaft

Friedhöfe sollen positive Spiegelbilder unserer Gesellschaft werden. In versöhnter Verschiedenheit kann es dann auf unseren Friedhöfen unterschiedliche Grabfelder geben, die Christen genauso beherbergen wie Menschen ohne eine religiöse Bindung oder auch Mitbürger, die aus fremden Kulturen bei uns Heimat gefunden haben. akz-o

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Jan Thomas Ockershausen FOTO: R

Trauernde Familienangehörige sehen sich häufig einem schier undurchdringbaren Dickicht von rechtlichen Problemen gegenüber.

Wer kümmert sich ums Erbe?

Im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge tritt der Erbe in die Rechtsposition des Verstorbenen ein. Er hat sich folglich um sämtliche Belange des Nachlasses zu kümmern. Bei einer Mehrzahl von Erben müssen diese gemeinschaftlich handeln oder einen Erben bevollmächtigen.

Wer wird Erbe?

Wenn der Erblasser ein Testament hinterlassen hat, sollte hierin bestimmt werden, wer Erbe ist. Ist dies nicht der Fall, gilt die gesetzliche Erbfolge, nach der die Ehegatten sowie die Abkömmlinge des Erblassers als Erben berufen sind. Sowohl in einem Testament als auch nach der gesetzlichen Erbfolge können mehrere Erben berufen sein. Sie bilden dann eine Erbengemeinschaft, die gegebenenfalls auseinandergesetzt werden muss.

Brauche ich einen Erbschein?

Der Erbschein legitimiert den oder die Erben bei Rechtsgeschäften für den Nachlass. Wenn ein notariell errichtetes Testament mit Eröffnungsnachricht des Amtsgerichtes vorliegt, ist ein Erbschein im Regelfall nicht erforderlich, wenngleich einige Institutionen diesen dennoch – rechtswidrig – verlangen. Wer einen Erbschein benötigt, sollte einen Notar seiner Wahl aufsuchen.

Wie wird der Nachlass aufgeteilt?

Um einen Überblick zu erhalten, welche Werte überhaupt vorhanden sind, empfiehlt es sich, ein Nachlassverzeichnis anzufertigen.

Wichtig ist, dass alle Verbindlichkeiten zunächst abgelöst werden. Der verbleibende Teil muss dann im Einverständnis aller Miterben geteilt werden. Gerade bei Grundstücken oder wertvollen Mobiliarien kommt es häufig zu Streitigkeiten. Hier hilft dann nur noch der Anwalt.

Wie geht man mit Pflichtteilsberechtigten um?

Pflichtteilsberechtigte haben bei der Aufteilung oder Verwertung des Nachlasses kein Mitspracherecht. Sie haben aber finanzielle Ansprüche gegen den Nachlass. Diese müssen jedoch aktiv geltend gemacht werden. Geschieht dies nicht innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist, verfallen sie. Wenn Pflichtteilsberechtigte existieren – dies sind Eltern, Kinder und Ehegatten – und diese testamentarisch von der Erbschaft ausgeschlossen sind, sollten in jedem Falle bei der Erbauseinandersetzung Rückstellungen in ausreichender Höhe erfolgen, um diese Ansprüche bedienen zu können.

Wann brauche ich einen Anwalt?

Bei komplizierten Familienverhältnissen oder umfangreichen Nachlässen, insbesondere dann, wenn Immobilien vorhanden sind, empfiehlt sich in jedem Fall die Konsultation eines Fachanwaltes für Erbrecht. r

Info Rechtsanwalt Jan Thomas Ockershausen ist seit über 10 Jahren Fachanwalt für Erbrecht. Er befasst sich mit allen Fragen rund um den Nachlass, insbesondere mit Testamentserrichtung, Pflichtteil und Erbauseinandersetzung. Als Notar beurkundet er auch Erbscheinsanträge.