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Bauen & Wohnen

Sorgenfrei bauen mit Pauschalvertrag?

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Pauschalverträge im Baugewerbe erhalten häufig sogenannte Preiserhöhungsklauseln, die je nach Formulierung dem Bauunternehmen das Recht geben, die Preise anzupassen. FOTO: PIXABAY

Vor der Unterzeichnung besser juristischen Rat einholen

Es wird immer schwieriger, den finanziellen Rahmen für ein Bauprojekt zu setzen und die Belastungen zu stemmen. Die Lösung ist in der Regel ein Pauschalpreisvertrag, bei dem der Gesamtpreis für das Bauvorhaben im Voraus festgelegt wird.„Ein Pauschalvertrag ist jedoch kein "Rundum-Sorglos-Paket“, warnt Rechtsanwältin Claudia Stoldt von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein.

Auf den ersten Blick scheint ein Pauschalvertrag einen Festpreis zu garantieren, der völlig unabhängig von explodierenden Preisen und knapper Verfügbarkeit von Baustoffen feststeht. Dennoch sehen sich viele Bauherren zusätzlichen Zahlungsforderungen seitens der Bauunternehmen ausgesetzt. „Pauschalverträge im Baugewerbe erhalten häufig sogenannte Preiserhöhungsklauseln, die je nach Formulierung dem Bauunternehmen das Recht geben, die Preise anzupassen, informiert Fachanwältin Stoldt.

Häufig ist die Laufzeit des Festpreises in einem Pauschalvertrag begrenzt. Diese kann zwischen sechs Monaten und zwei Jahren variieren. Auf Basis einer solchen Klausel kann ein Bauunternehmen bereits nach einem halben Jahr den Pauschalfestpreis um bis zu zehn Prozent erhöhen“, so Stoldt. Nicht selten wird auch eine Bindung des Festpreises an den Baupreisindex vereinbart, um sich vor steigende Materialkosten zu schützen. Der Baupreisindex ist eine wichtige Kennzahl für die Baukostenplanung, die die zeitliche Entwicklung der Baupreise aufzeigt - immer gebunden an regelmäßig festgelegte Basisjahre. Die Basisjahre ändern sich in der Regel jeweils nach fünf Jahren. Wer Pech hat, muss aufgrund einer solchen Klausel einen kräftigen Preissprung in Kauf nehmen. „Es kommt auch vor, dass Bauverträge eine begrenzte Laufzeit für den Festpreis vereinbart haben, aber nicht angeben, nach welchen Kriterien der neue Preis gebildet wird“, so Rechtsanwältin Stoldt.

Dementsprechend sind in vielen Fällen die Klauseln unklar formuliert oder nicht rechtlich wirksam. Gerichte beurteilen solche Fälle unterschiedlich.  Beispielsweise ist eine Preisänderung durchaus unzulässig, wenn dem Bauherrn kein Recht zur Vertragsauflösung zusteht. Rechtsanwältin Stoldt erklärt zudem, dass für Preisanpassungen stets ein Grund vorliegen muss.

In der Theorie garantiert zwar ein Pauschalpreis für beide Seiten mehr Sicherheit. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder zu Uneinigkeiten und Streitigkeiten. Insbesondere Preiserhöhungsklauseln können den Kalkulationen einen Strich durch die Rechnung machen. Daher rät Fachanwältin Stoldt immer dazu, Verträge juristisch prüfen zu lassen.                       arge/star